Unterlagen für den Verkauf einer Wohnung.
Der Verkauf einer Wohnung erfordert sorgfältige Vorbereitung und vollständige Unterlagen. Fehlende Dokumente können zu Verzögerungen, dem Scheitern des Verkaufs oder gar finanziellen Verlusten führen. Um dies zu vermeiden, müssen alle relevanten Unterlagen unbedingt vor Vertriebsstart beschafft werden.
Und seien Sie sicher: Spätestens die finanzierende Bank Ihres Käufers prüft alle Unterlagen genau. Fehlende Dokumente kosten Zeit und gefährden den erfolgreichen Verkauf.
1. Aktueller Grundbuchauszug
Zweck: Ein Grundbuchauszug dokumentiert den aktuellen rechtlichen Status Ihrer Immobilie. Er gibt Auskunft über den Eigentümer, eventuelle Belastungen wie Hypotheken, Grundschulden, Wegerechte, Nießbrauch oder andere Einschränkungen und gewährleistet Rechtssicherheit.
Wo beschaffen: Den aktuellen Grundbuchauszug können Sie beim zuständigen Grundbuchamt anfordern.
Risiken bei fehlender Prüfung: Ohne vorherige Einsicht in den Grundbuchauszug drohen unangenehme Überraschungen: fehlende Grundschuldbriefe, Eintragungsbewilligungen, Vorkaufsrechte, Wohn- oder Nießbrauchrechte etc.. Fakten, welche den Verkaufsprozess massiv verzögern oder sogar zum Scheitern bringen können. Eine sorgfältige Prüfung ist daher unverzichtbar, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.
2. Aktueller Liegenschaftskatasterauszug
Zweck: Ein Liegenschaftskatasterauszug zeigt die genaue Lage, Flurstücksgrenzen und gibt Hinweise auf die tatsächliche Nutzung. Er dient zur präzisen Identifikation des Grundstücks.
Wo beschaffen: Diesen können Sie beim zuständigen Katasteramt anfordern.
3. Klärung öffentlich-rechtlicher Belange
Zweck: Stellt sicher, dass keine Baulasten, Altlasten, Erschließungsbeiträge oder andere öffentlich-rechtliche Verpflichtungen die Immobilie belasten.
Wo beschaffen: Beim Bauordnungsamt oder Katasteramt.
Risiken bei fehlender Prüfung: Sie bestätigen im Kaufvertrag, dass Ihnen hierzu keine Belastungen bekannt sind. Eine Prüfung ist unerlässlich.
4. Teilungserklärung samt Nachträgen
Zweck: Die Teilungserklärung regelt die Rechte und Pflichten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und beschreibt das Gemeinschafts- und Sondereigentum.
Wo beschaffen: Die Teilungserklärung erhalten Sie beim zuständigen Grundbuchamt oder vom Verwalter der WEG.
Risiken bei fehlender Prüfung: Nicht selten zeigt sich nach Prüfung der Teilungserklärung, dass das vermeintliche Eigentum des Verkäufers doch anders geregelt ist, z. B. bei einem Stellplatz, der lediglich via Beschluss zugeteilt wurde oder gar nicht der ist, auf welchem man seit jahrzehnten parkt. Solche Unklarheiten können zu Streitigkeiten mit Käufern führen, den Verkaufsprozess erheblich verzögern und schlimmstenfalls das Vertrauen in den Verkauf zerstören.
5. Aufteilungsplan (Abgeschlossenheitserklärung)
Zweck: Ist Bestandteil der Teilungserklärung und dokumentiert die genaue Aufteilung von Gemeinschafts- und Sondereigentum und ist wichtig, um die Abgeschlossenheit von Wohneinheiten nachzuweisen.
Wo beschaffen: Den Aufteilungsplan können Sie beim Bauordnungsamt oder beim Verwalter anfordern.
6. Grundriss / Wohnflächenberechnung
Zweck: Der Grundriss dient vordergründig dem Zweck der Wohnungsübersicht. Die Wohnflächenberechnung gibt Ihnen hingegen an, wie viel Wohnfläche Sie tatsächlich zu verkaufen haben.
Wo beschaffen: Den Grundriss sowie die Wohnflächenberechnung erhalten Sie auf dem Bauamt
Hinweis: Insbesondere bei der Angabe der Angabe der Wohnfläche ist es im Ansatz grob fahrlässig sich nicht rückzuverischern. Fehler in der Angabe können sehr teuer werden und Schadenersatz nachsichziehen.
7. Energieausweis
Zweck: Ein Energieausweis dokumentiert die Energieeffizienz der Immobilie und ist beim Verkauf gesetzlich vorgeschrieben. Er gibt potenziellen Käufern einen Überblick über den Energieverbrauch und die Effizienzklasse.
Wo beschaffen: Einen Energieausweis können Sie bei zertifizierten Energieberatern, Architekten oder spezialisierten Dienstleistern anfordern.
Risiko: Ohne gültigen Energieausweis drohen Bußgelder von bis zu 15.000 €.
8. Protokolle der letzten 3 Eigentümerversammlungen
Zweck: Dokumentieren die Beschlüsse und Diskussionen innerhalb der WEG. Sie geben Auskunft über geplante Sanierungen, Konflikte und finanzielle Entwicklungen.
Wo beschaffen: Die Protokolle können Sie beim Verwalter anfordern.
9. Wohngeldabrechnungen der letzten 3 Jahre
Zweck: Gibt Einblick in die laufenden Kosten der Wohnung und mögliche Rückstände.
Wo beschaffen: Die Wohngeldabrechnungen erhalten Sie vom Verwalter der WEG.
10. Aktueller Wirtschaftsplan
Zweck: Zeigt die geplanten Einnahmen und Ausgaben der WEG, inklusive Rücklagenbildung und geplanter Sonderumlagen.
Wo beschaffen: Den Wirtschaftsplan erhalten Sie vom Verwalter der WEG.
11. Mietvertrag (falls zutreffend)
Zweck: Ein Mietvertrag dokumentiert bestehende Mietverhältnisse und ist für Käufer wichtig, um die Bedingungen zu verstehen.
Wo beschaffen: Der Mietvertrag wird vom Eigentümer bereitgestellt.
Vermeiden Sie diese Fehler und sichern Sie sich Ihren Erfolg.
Der Verkauf Ihrer Immobilie muss nicht zur Herausforderung werden – mit der richtigen Vorbereitung und einem erfahrenen Partner an Ihrer Seite können Sie diese Fehler leicht umgehen. Unser Ziel ist es, Sie bei jedem Schritt des Verkaufsprozesses zu unterstützen, von der Beschaffung der notwendigen Unterlagen bis hin zur optimalen Vermarktung Ihrer Immobilie.
Jeder dieser 11 Fehler kann den Verkaufsprozess erheblich erschweren und den Erlös mindern. Mit unserer Expertise sorgen wir dafür, dass Sie bestens vorbereitet sind, rechtliche und finanzielle Stolperfallen vermeiden und den bestmöglichen Preis erzielen.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Immobilie professionell und erfolgreich verkaufen. Buchen Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch und profitieren Sie von unserem Wissen und unserer Erfahrung.
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